Zahlungsaufforderung der eCollect im Auftrag der Apricot Digitals LCC wegen kostenpflichtiger Mitgliedsvertrag erhalten?

Aktuell reichen hier viele Betroffene Zahlungsaufforderungen des Inkassobüros eCollect AG mit Sitz in der Schweiz und Deutschland ein. Die eCollect AG schreibt im Auftrag der Apricot Digitals LCC. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist offensichtlich eine kostenpflichtige und mehrmonatige Mitgliedschaft auf verschiedenen Flirtportalen wie zum Beispiel flirt.com, GibMirDeinHerz.com oder MitDirTreffen.com. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kontaktportals finden sich verschiedene Informationen über Dauer, Kündigungsfristen und Arten der Mitgliedschaften. Üblicherweise melden sich Nutzer auf dem Portal an, um sich allgemein zu informieren und das Portal zu testen. Dies ist zunächst innerhalb einer bestimmten Zeit teilweise auch kostenlos möglich. Nach Ablauf einer bestimmten Zeit oder je nach Wahl der Mitgliedschaft entsteht jedoch ein mehrmonatiger kostenpflichtiger Mitgliedsvertrag. Dies fällt jedoch erst auf, wenn die Betroffenen vom Portalbetreiber oder von einem Inkassobüro eine Zahlungsaufforderung erhalten oder Beträge vom Konto abgebucht werden.

Wichtiger Hinweis:

Bezahlen Sie bitte nicht vorschnell die geltend gemachte Forderung und lassen Sie sich auch nicht durch die Mitteilungen in den Zahlungsaufforderungen beeinflussen. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine kostenpflichtige Mitgliedschaft tatsächlich entstanden ist oder welche Umstände dem Vorgang überhaupt zugrunde liegen. Ein möglicherweise zustande gekommener Vertrag sollte unabhängig von der Sach- und Rechtslage und womöglich abgelaufener Fristen gegenüber dem Portalbetreiber vorsorglich schriftlich widerrufen, gekündigt und angefochten werden. Hierüber sollte dann auch das eingeschaltete Inkassobüro informiert werden und die Forderung vorläufig zurückgewiesen werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Aboverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

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